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FÖRDERUNG IN ALLGEMEINBILDENDEN SCHULEN

Alle Kinder werden zunächst in die Eingangsphase der Grundschule aufgenommen. Die Eingangsphase umfasst die Klassenstufen 1 und 2, die in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen werden können. Werden Kinder auffällig und wird ein Förderbedarf vermutet, so werden sie präventiv gefördert. Eine sonderpädagogische Überprüfung im Bereich Lernen findet in der Regel nicht statt. Ein sonderpädagogischer Förderschwerpunkt in diesem Bereich wird in der Eingangsphase grundsätzlich nicht anerkannt.
Lehrkräfte der Pestalozzi-Schule unterstützen die Arbeit der Grundschullehrkräfte im Einzugsgebiet des Förderzentrums. Die Sonderpädagoginnen und - pädagogen haben die Aufgabe, Lehrkräfte zu beraten und Kinder individuell zu unterstützen. Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise Schwierigkeiten beim Schriftspracherwerb oder im Erfassen des Zahlbegriffs zeigen, können so gezielt über einen begrenzten Zeitraum gefördert werden. Ebenso können die Kinder in den Entwicklungsbereichen Wahrnehmung, Motorik, Sprache und Denken sowie personale Identität gefördert werden. Dies kann innerhalb der Lerngruppe, aber auch in der Kleingruppe geschehen. Ziel der Prävention in der Eingangsphase ist es, möglichst die Verfestigung von Lernschwierigkeiten zu vermeiden. So kann möglicherweise auf die formale Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs verzichtet werden.

Zur Untersützung von Kindern im Übergang von den Kindertagesstätten in die Grundschulen gibt es an jeder Grundschule des Einzugsgebietes Ansprechpersonen aus dem Förderzentrum, die in Kontakt mit den Kindertagesstätten und Kindergärten stehen.

Die ca. 210 Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf in den Schwerpunkten "Lernen", "Emotionale und soziale Entwicklung", "Geistige Entwicklung", "Sprache" und "Körperlich motorische Entwicklung" werden integrativ an den zurzeit 7 Grundschulen und 3 Gemeinschaftsschulen des Einzugsgebietes unterrichtet und von Lehrkräften des Förderzentrums unterstützt. Unterstützung erhalten die Schulen außerdem von den Fachberatungen kmE und Schulische Erziehungshilfe. Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf in den Bereichen "Sehen", "Hören"  und "Autistisches Verhalten" erhalten außerdem Unterstützung durch die entsprechenden Landesförderzentren.