FÖRDERUNG IN ALLGEMEINBILDENDEN SCHULEN
Alle Kinder werden zunächst in die Eingangsphase der Grundschule
aufgenommen. Die Eingangsphase umfasst die Klassenstufen 1 und 2, die in
einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen werden können. Werden Kinder
auffällig und wird ein Förderbedarf vermutet, so werden sie präventiv
gefördert. Eine sonderpädagogische Überprüfung im Bereich Lernen findet
in der Regel nicht statt. Ein sonderpädagogischer Förderschwerpunkt in
diesem Bereich wird in der Eingangsphase grundsätzlich nicht anerkannt.
Lehrkräfte der Pestalozzi-Schule unterstützen die Arbeit der Grundschullehrkräfte im Einzugsgebiet des
Förderzentrums. Die Sonderpädagoginnen und - pädagogen haben die
Aufgabe, Lehrkräfte zu beraten und Kinder individuell zu unterstützen.
Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise Schwierigkeiten beim
Schriftspracherwerb oder im Erfassen des Zahlbegriffs zeigen, können so
gezielt über einen begrenzten Zeitraum gefördert werden. Ebenso können
die Kinder in den Entwicklungsbereichen Wahrnehmung, Motorik, Sprache
und Denken sowie personale Identität gefördert werden. Dies kann
innerhalb der Lerngruppe, aber auch in der Kleingruppe geschehen. Ziel
der Prävention in der Eingangsphase ist es, möglichst die Verfestigung
von Lernschwierigkeiten zu vermeiden. So kann möglicherweise auf die
formale Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs verzichtet
werden.
Zur Untersützung von Kindern im Übergang von den Kindertagesstätten
in die Grundschulen gibt es an jeder Grundschule des Einzugsgebietes Ansprechpersonen aus dem Förderzentrum, die in Kontakt mit den Kindertagesstätten und Kindergärten stehen.
Die ca. 210 Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf in den Schwerpunkten "Lernen", "Emotionale und soziale Entwicklung", "Geistige Entwicklung", "Sprache" und "Körperlich motorische Entwicklung" werden integrativ an den zurzeit 7 Grundschulen und 3 Gemeinschaftsschulen des Einzugsgebietes unterrichtet und von Lehrkräften des Förderzentrums unterstützt. Unterstützung erhalten die Schulen außerdem von den Fachberatungen kmE und Schulische Erziehungshilfe. Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf in den Bereichen "Sehen", "Hören" und "Autistisches Verhalten" erhalten außerdem Unterstützung durch die entsprechenden Landesförderzentren.